Kosten
Als Psychologischer Psychotherapeut mit staatlicher Approbation und Eintragung ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) erfülle ich die Voraussetzungen zur Erstattung der Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung. Abrechnungsgrundlage bildet die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP).

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Alle Voraussetzungen zur Übernahme der Kosten durch die Privaten Krankenkassen liegen vor. Da die Privaten Krankenkassen unterschiedliche Vertragsbedingungen zum Bereich Psychotherapie anbieten, empfehle ich Ihnen, sich vor dem Beginn einer Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Höhe der Kostenübernahme sowie das Prozedere der Beantragung zu erfragen.

Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten für eine notwendige Psychotherapie anteilig von ihrer Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenkasse die Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie. Auch hier sind durch meine staatliche Approbation alle Voraussetzungen zur Übernahme der Kosten erfüllt.

Selbstzahler
Auch für Selbstzahler fallen Kosten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten an. Sie haben somit eine transparente Kostenübersicht und sind jederzeit in der Lage die Kosten zu kalkulieren.

Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind nicht verpflichtet die Kosten einer Psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Dennoch haben die GKVen die Möglichkeit, im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung die anfallenden Kosten an ihre Versicherten zu erstatten. Auf Grund überdurchschnittlich langer Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten, übernehmen Gesetzliche Krankenversicherungen immer häufiger die Kosten im sogenannten Erstattungsverfahren. Das genaue Vorgehen lässt sich im Rahmen eines Erstgespräches abklären.

[Broschüre der Bundes-psychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung]

Supervision und Coaching
Die Honorare für den Bereich der Supervision und des Coaching werden gesondert vereinbart und richten sich je nach Anliegen und Dauer.

Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, möchte ich sie bitten, mir dies zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Dies macht es möglich, die Sitzung noch an eine andere Person zu vergeben und so Wartezeiten zu reduzieren.